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IWB 2/2009 S. 1368

Tschechien | Flat Tax von 15 % bleibt bestehen, Senkungen der Sozialabgaben

Der Einkommensteuersatz von 15 % bleibt in 2009 als Flat Tax bestehen. Seine beabsichtigte Senkung auf 12,5 % wurde aufgrund der Weltwirtschafts- und Finanzkrise zurückgestellt. Von 8 auf 6,5 % wurden aber die Sozialversicherungsabgaben gesenkt, die auf der Basis des Bruttolohns vom Arbeitgeber zu entrichten und abzuführen sind. Sie beinhalten auch die Abgaben für die Arbeitslosenversicherung.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung, der vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen wird, sinkt von 3,3 auf 2,3 %. Damit wird die Steuerbemessungsgrundlage der zu zahlenden Einkommensteuer geringfügig reduziert. Erhöht wurden mit Wirkung ab Januar 2009 die Mutterschaftsbeihilfen. Der Maximalwert der Beihilfe erhöht sich von 14.370 auf 28.890 CZK. In den Genuss dieser Beihilfen, die mit dem El...

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