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IWB 2/2009 S. 1368

Polen | Einkommensteuersenkungen für 2009

Anstelle der Einkommensteuersätze von 19, 30 und 40 % gelten seit dem Steuersätze von 18 und 32 %. Der Satz von 32 % gilt ab einem Jahreseinkommen von 85.528 PLN. Der Grundfreibetrag beläuft sich auf 3.091 PLN. Die Einkommensteuer ist auch auf Renten und Pensionen zu entrichten. Ehepaare und ihnen gleichgestellte Partner können sich gemeinsam veranlagen lassen und unterliegen damit günstigeren Steuergrenzen. Einkommen aus Börsengeschäften, Zinseinkommen und Einkünfte aus dem Verkauf von Grundstücken und Wohnungen werden weiter mit einem Steuersatz von 19 % belegt.

Erhöht wurden die Grundsteuern und einige Verbrauchsteuern wie die Tabaksteuern, Alkoholsteuern, Biersteuern und Steuern auf den Kauf von Kraftfahrzeugen. Z. B. steigt die sog. Akzise auf den Verkauf von Kraftfahrzeugen v...

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