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IWB Nr. 1 vom Seite 7

Steuer-Identifikationsnummer kommt

Ein einfacheres Steuersystem und weniger Bürokratie in Deutschland – das sind Ziele, die auch für das Bundesfinanzministerium und die Bundesregierung ganz oben auf der Agenda stehen. Das bisherige Lohnsteuerverfahren stammt noch aus den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts.

Bisher mussten neben der Steuernummer weitere Nummern entwickelt werden, z. B. für das Kindergeld oder Zulagen. Ein kompliziertes und teures System.

Deutschland folgt deshalb jetzt dem Beispiel vieler Nachbarn in der EU und modernisiert das Besteuerungsverfahren mit der neuen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID).

  • Die Steuer-ID ist für die Einkommensteuer vorgesehen. Sie unterliegt zudem einer strengen Zweckbindung: Sie ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Eine anderweitige Verwendung der gespeicherten Daten ist in keiner Weise zulässig.

  • Jeder Steuerpflichtige wird eine Nummer erhalten, die ihn sein Leben lang begleitet. Laut Gesetz sind das „natürliche Personen”; sie wird also ab Geburt verliehen, auch wenn i. d. R. so früh noch keine Steuerschuld entsteht.

  • Bis zum werden bereits über 81 Millionen Bür...

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