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IWB Nr. 1 vom Seite 6

Kabinett beschließt Gesetze zum Steuerabkommen mit der Insel Jersey

Im Juli 2008 verpflichteten sich die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und Jerseys zu einer engeren Zusammenarbeit. Das Abkommen berechtigt beide Länder, beim anderen Land Auskünfte in steuerlichen Belangen zu erfragen und soll gleichzeitig die Doppelbesteuerung in bestimmten Bereichen verhindern.

Jetzt sollen aus dem Abkommen zwei Gesetze werden: das Gesetz über den Auskunftsaustausch in Steuersachen und das Gesetz über die Zusammenarbeit in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften. Beschlossen hat dies die Bundesregierung am im Rahmen ihrer Kabinettsitzung. Das Bundesfinanzministerium hatte dazu die entsprechenden Entwürfe vorgelegt.

Mit dem Abkommen zwischen Jersey und der Bundesrepublik wird vermieden, dass es zu einer Doppelbesteuerung bei Alterseinkünften, bestimmten Bezügen aus öffentlichen Kassen sowie Unterhaltsleistungen für Studenten, Praktikanten und Lehrlinge zwischen Deutschland und Jersey kommt. Zudem schreibt das Abkommen für Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen der Vertragsparteien den hierfür üblichen Fremdvergleichsgrundsatz vor.

Das Abkommen verpflichtet Jers...

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