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IWB Nr. 1 vom Seite 5

Delegationen aus Deutschland und den VAE einigen sich auf ein neues DBA

In den Verhandlungen vom 22. und einigten sich die Delegationen aus Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) auf ein neues DBA. Dazu erklärt das BMF:

In den Verhandlungen über ein neues DBA ist es insbesondere gelungen, den zwischenstaatlichen Auskunftsverkehr mit den Vereinigten Arabischen Emiraten an den neuen OECD-Standard anzupassen und einen weit reichenden Informationsaustausch zu vereinbaren. Dies bedeutet einen weiteren Schritt zur Durchsetzung der OECD-Grundsätze im Kampf gegen Steuerhinterziehung und unfairen Steuerwettbewerb.

Weiterhin verdient hervorgehoben zu werden, dass es – wie bisher – keine Steuerprivilegien für Staatsfonds geben wird. Die Quellenbesteuerung von Dividenden, Zinsen und Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie die Sonderklausel gegen einen Abkommenmissbrauch (Vorteilsbegrenzung) bleiben im Wesentlichen unverändert. Bei Alterseinkünften und Lizenzgebühren wird eine Quellensteuer eingeführt. S. 6

Deutschland wird zukünftig die Doppelbesteuerung nur noch durch die Anrechnungsmethode vermeiden und damit der Tatsache Rechnung tragen, dass in den Vereinigten Arabischen Emiraten im Wesentlichen kei...

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