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Gesellschaftsrecht | Firmenfortführung bei Ein-Mann-Besitzgesellschafter
Soweit aus einer zweigliedrigen Handelsgesellschaft einer der beiden Gesellschafter ohne Liquidation ausscheidet und damit das Gesellschaftsvermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den einzig verbliebenen Gesellschafter übergeht, kann dieser zwar ungeachtet der Veränderung im Gesellschafterbestand die bisherige Firma fortführen, selbst wenn diese den Namen des bisherigen Geschäftsführers und/oder Gesellschafters enthalten sollte. Ob dies allerdings uneingeschränkt auch dann gilt, wenn die Gesellschaft kein Handelsgeschäft betreibt, ist fraglich, konnte vom Gericht aber offengelassen werden, weil im Streitfall die Firma der im Handelsregister eingetragenen bloßen Besitzgesellschaft von ihrem jetzigen Alleininhaber zumindest auf die neue von ihm gegründete Gesellschaft nicht übertragen...