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BGH 26.06.2008 IX ZR 144/05, NWB 3/2009 S. 112

Insolvenzrecht | Anfechtung von global an die Bank abgetretenen Forderungen - Werthaltigmachen durch Arbeitnehmerleistungen

Macht die künftige Insolvenzschuldnerin die global an ihre Bank abgetretenen (künftigen) Forderungen gegen ihre Auftraggeber dadurch werthaltig, dass sie die geschuldeten Arbeitsleistungen durch ihre Arbeitnehmer erbringen lässt, ist die Werthaltigmachung der abgetretenen Forderungen als kongruente Deckung anfechtbar.

Anmerkung:

Der BGH hat sich mit diesem nach zugelassener Sprungrevision ergangenen Urteil über die gegenteilige Rechtsauffassung der ersten Instanz hinweggesetzt. Nach Ansicht des Landgerichts konnte die beklagte Bank auch im Dreimonatszeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (vgl. § 130 Abs. 1 InsO) aufgrund der Globalzession die Differenz zwischen der vereinbarten Kreditlinie und dem aktuellen Sollstand einziehen; eine Gläubigerbenachteiligung liege nicht vor, wenn die Bank ein Pfandrec...

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