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EStÄR 2008: Pensionsalter für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer angehoben
Teilauflösung von Pensionsrückstellungen
Bislang war bei der steuerlichen Bewertung von Pensionszusagen beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer nach den EStR 2005 ein Mindest-Pensionsalter von 65 Jahren zugrunde zu legen. Durch die EStÄR 2008 wird das Mindest-Pensionsalter für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer ab Jahrgang 1953 angehoben. Hierdurch kann es im Einzelfall zu einer gewinnerhöhenden Teilauflösung von Pensionsrückstellungen kommen. Die Schere zwischen steuerlichem und handelsrechtlichem Wertansatz einer Pensionsrückstellung wird immer größer. Diese Abweichung wird sich unter Geltung des BilMoG noch verschärfen.
Arbeitshilfe: Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) sind unter der NWB DokID NWB XAAAB-04820 ein infoCenter-Beitrag „Gesellschafter-Geschäftsführer” und unter der NWB DokID NWB MAAAB-92850 die Checklisten „Erlaubt die Pensionszusage die Bildung einer Rückstellung?” und „Ausschluss einer verdeckten Gewinnausschüttung” aufrufbar.
I. Bewertungsregelung für Pensionszusagen
[i]EStÄR 2008: Anhebung der Altersgrenze§ 6a EStG enthält die für die Steuerbilanz erforderlichen Bewertungsregelungen für Pensionszusagen. Weiterführende Regelungen und ergänzende Hinweise – insbesondere für beherrschende Gesellschaft...