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Kindertages- und Kindervollzeitpflege
Überblick über die Besteuerung von Pflegepersonen
[i]Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, NWB Verlag, Herne, 2. Auflage 2009. Mit dem Kinderförderungsgesetz v. (BGBl 2008 I S. 2403) wurden neue gesetzliche Regelungen zum Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland geschaffen. Auch die zur Kindervollzeit- und -tagespflege seit Ende der 80er/Anfang der 90er Jahre bestehenden Verwaltungsanweisungen wurden – überwiegend mit Wirkung zum – grundlegend überarbeitet und durch neue BMF-Schreiben ersetzt. Aufgrund der im Jahr 2007 mehrfach geänderten Verwaltungsauffassung sind jedoch einige Neuregelungen bereits ab dem Jahr 2008 anzuwenden. Hervorzuheben ist: (1) Die bei der Vollzeitpflege gezahlten Pflegegelder bleiben auch in Zukunft in voller Höhe nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. (2) Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 sind bei der Tagespflege sämtliche Einnahmen für die Betreuungstätigkeit einschließlich der bislang steuerfreien Gelder von öffentlicher Seite von der Tagespflegeperson im Rahmen ihrer Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zu versteuern.
I. Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Tagespflege
1. Definition der Tagespflege
[i]Betreuung während des Tages ohne ÜbernachtungUnter dem Begriff der Tagespflege ist die Betreuung des Kindes während des Tages zu verstehen, d. h. die leiblichen Eltern bringen ihr Kind am Vormittag zur Pflegeperso...