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Neue AfA-Regeln durch das Konjunkturpaket ab 2009
In der Sitzung vom hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung” zugestimmt (BR-Drs. 923/08, BT-Drs. 16/10930). Wesentliche Änderung für Unternehmen: Die degressive Abschreibung wird steuerlich wieder eingeführt und die Schwellenwerte nach § 7g EStG steigen.
I. Die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ab 2009
Die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG hat eine wechselvolle Vergangenheit:
Bis zum Jahr 2000 galt für die degressive Abschreibung eine Begrenzung auf das Dreifache des linearen AfA-Satzes, maximal 30 %.
Von 2001 bis 2005 wurde der Satz vermindert und betrug in dieser Zeit das Zweifache des linearen AfA-Satzes, maximal 20 %.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die 2006 oder 2007 angeschafft oder hergestellt wurden, galt wieder die alte Regelung mit dem Dreifachen des linearen AfA-Satzes, maximal 30 %.
Ab dem wurde die degressive AfA endgültig abgeschafft, so dass für Investitionen ab diesem Zeitpunkt nur die lineare Abschreibung in Betracht kam.
Zur Belebung des Wirtschaftswachstums führt der Gesetzgeber die degressive AfA nun ...