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Erfassung von Teilwertzuschreibungen beim Gewerbeertrag
Teilwertzuschreibungen nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung sind auch dann im Gewerbeertrag zu erfassen, wenn die Teilwertabschreibung gem. § 8 Nr. 10 Buchst. a GewStG 1991/1999 dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet worden war (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999; § 7, § 8 Nr. 10 Buchst. a, § 9 Nr. 2a GewStG 1991/1999).
Praxishinweise: Nach § 8 Nr. 10 Buchst. a GewStG ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb um ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen zu erhöhen. Für später vorgenommene Wertaufholungen sind aber keine Kürzungen vorzunehmen, da es an einer entsprechenden Regelung in § 9 GewStG fehlt. Diese Nichtberücksichtigung führt zwar zu einer gewerbesteuerlichen Doppelbelastung, doch besteht nach Ansicht des BFH kein Rechtsgrundsatz, dass zwingend eine Kürzung durchzuführen ist. Auch stellen die Teilwertzuschreibungen kein rück...