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Kein Vertrauensschutz bei gescheiterter Vertragsgestaltung
Veräußert ein Stpfl. Gesellschaftsanteile im Hinblick auf eine bevorstehende gesetzliche Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG und tritt die Gesetzesänderung wie erwartet ein, so kann er sich – beim Scheitern einer rechtzeitigen Anteilsübertragung – nicht auf Vertrauensschutz berufen (Bezug: § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO; § 17, § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG).
Praxishinweise: Eine Veräußerung liegt vor, wenn das Eigentum an einem Wirtschaftsgut übertragen wird. Abweichend vom Zivilrecht ist dabei im Steuerrecht ein Eigentumsübergang anzunehmen, wenn das wirtschaftliche Eigentum übergegangen ist. Werden – wie im Streitfall – Anteile mit sofortiger unmittelbarer dinglicher Wirkung übertragen und abgetreten und soll der Übergang der Rechte und Pflichten (insbesondere des Gewinnbezugsrechts) erst Mitw...