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Der Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht
Laut § 19 Abs. 1 UStG ist jeder inländische Unternehmer umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer anzusehen, der einen Bruttoumsatz von 17.500 € im abgelaufenen Jahr und einen voraussichtlichen Bruttoumsatz von 50.000 € im laufenden Jahr nicht überschreitet. Im nachfolgenden Beitrag wird die sog. Kleinunternehmerregelung dargestellt und die konkreten Auswirkungen anhand von drei Fallbeispielen verdeutlicht.
Wer ist umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer?
Welche formellen Pflichten treffen den Kleinunternehmer?
Wann ist die Kleinunternehmerregelung wirtschaftlich sinnvoll?
I. Unternehmerbegriff im Umsatzsteuerrecht
Der Unternehmerbegriff des Umsatzsteuerrechts ist gegenüber dem des Ertragsteuerrechts weiter gefasst. Nach § 2 Abs. 1 UStG ist jeder, der eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, Unternehmer. Da es im Umsatzsteuerrecht im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht nicht auf eine (Total-)Gewinnprognose ankommt – vielmehr ist eine Gewinnerzielungsabsicht nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG sogar überhaupt nicht von Bedeutung – existiert eine Vielzahl umsatzsteuerrechtlicher Unternehmer.
All diese Unternehmer sind grundsätzlich zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet. Daraus resultiert ein immenser ...