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Steuerbürokratieabbaugesetz verabschiedet
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens, das Steuerbürokratieabbaugesetz, verabschiedet. Das Gesetz geht auf einen Entwurf der Bundesregierung zurück und soll bürokratische Lasten bei der Steuererhebung abbauen sowie Verfahrenserleichterung umsetzen. Im Anschluss an den Überblicksbeitrag zum Gesetzentwurf im Heft Nr. 15/2008 soll der folgende Beitrag die vom Deutschen Bundestag vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf vorstellen.
Der Gesetzentwurf sah eine Verpflichtung zur elektro-nischen Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nur in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG vor (§ 5b EStG). Der Bundestag hat auf Vorschlag des Bundesrats die Regelung des § 5b EStG um die Fälle der Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr) erweitert.
Ergänzend zu den einzelgesetzlichen Regelungen, wonach zur Vermeidung unbilliger Härten auf Antrag des Stpfl. auf eine Übermittlung der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichtet werden kann, schreibt der neu eingefügte § 150 Abs. 8 AO ergänze...