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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 2008
Der BFH hat eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob die jetzige Fassung des § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als Aufwendungen des Arbeitnehmers für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerrechtliche Bemessungsgrundlage mindern. Ferner entschied der BFH in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung, dass bei Nachentrichtung hinterzogener Arbeitnehmeranteile zur Gesamtsozialversicherung durch den Arbeitgeber die Nachzahlung als solche zum Zufluss eines zusätzlichen geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer führt. Nach der Rechtsprechung des BFH ist nicht der Finanzrechtsweg, sondern der Rechtsweg bei den Arbeitsgerichten gegeben, wenn bei einer Nettolohnvereinbarung streitig ist, in welcher Höhe der Bruttolohn in der Lohnsteuerbescheinigung hätte angegeben werden müssen.
I. Steuerfreie Einkünfte
1. Krankentagegelder aus Betriebskrankenkasse
NWB QAAAC-71446 betr. § 3 Nr. 1 Buchst. a, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. S. 4714
Der in Deutschland wohnhafte...