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Akademische Grade
Erwerb, Nachweis und berechtigtes Führen
Die Gründe für den (angestrebten) Erwerb eines akademischen Grades oder eines Titels sind vielfältig. Nicht zuletzt der Wunsch nach gesellschaftlicher und beruflicher Aufwertung und – damit verbunden – einem höheren Einkommen dürften ein Motiv sein. Jährlich promovieren ca. 25 000 Personen in Deutschland, d. h. sie dürfen den Doktorgrad führen. Von wachsender Bedeutung sind die Master- und Bachelorabschlüsse infolge des sog. Bologna-Prozesses. Auf diese Studiengänge ist die (Neu-)Regelung des § 36 Abs. 1 StBerG (Zulassung zur Steuerberaterprüfung) zugeschnitten (Peters/Danewitz, NWB F. 30 S. 1765, 1772).
Im NWB SteuerXpert sind als Anhang zu diesem Beitrag weiterführende Erläuterungen zu den Arten und der Verleihung staatlicher Titel abrufbar.
I. Begriff
Akademische Grade sind die von einer deutschen Hochschule verliehenen Titel, Bezeichnungen oder Ehrungen. Zwar wird umgangssprachlich insbesondere der Doktorgrad als „Doktortitel” bezeichnet. Akademische Grade werden aber nach dem Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums oder nach Erbringung einer besonderen wissenschaftlichen Leistung nach Maßgabe der einschlägigen Studien- und Promotionsor...