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Urheberrecht | Keine Gerätevergütung für PC bis 2008
Für Computer muss bis Ende 2007 keine urheberrechtliche Gerätevergütung gezahlt werden (). Zwar hatten Urheber nach der alten Rechtslage einen Vergütungsanspruch gegen den Hersteller, den Importeur und den Händler von Geräten, wenn diese Geräte dazu bestimmt waren, ein Werk „durch Ablichtung eines Werkstücks oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung” zu vervielfältigen (§ 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a. F.). Die Klage der VG Wort gegen einen Großhändler auf eine Vergütung von 30 € für jedes importierte und vertriebene Gerät war jedoch erfolglos. Nach Ansicht des BGH sind PC nicht i. S. des § 54a UrhG a. F. zur Vornahme von Vervielfältigungen bestimmt – anders als Drucker, Plotter und Scanner, die vergütungspflichtig waren. – Anmerkung: Seit dem 1. 1. 2008 besteht ein Vergütungsanspruch...