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BMF nimmt zur Bilanzberichtigung und -änderung Stellung
Das BMF reagiert mit einem Schreiben vom auf die aktuelle Rechtsprechung des BFH zu § 4 Abs. 2 EStG und folgt dem BFH:
Eine Gewinnänderung, die sich nur im Kapitalkonto vollzieht, stellt eine Bilanzberichtigung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG dar und lässt daher nach Maßgabe des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG eine Bilanzänderung zu (so , BStBl 2008 II S. 665, NWB RAAAC-57810). Das BMF gibt nun seine bisherige entgegenstehende Auffassung auf (, BStBl 2000 I S. 587, NWB QAAAA-78276).
Beispiel: Erhöht das FA den Gewinn um Schwarzeinnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Entnahmen, handelt es sich um eine Bilanzberichtigung, obwohl nur das Kapitalkonto berührt wird. Der Steuerpflichtige kann dies durch eine Bilanzänderung kompensieren.
Außerbilanzielle Gewinnerhöhu...BStBl 2008 II S. 669