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Abgrenzung zwischen Eigenkapital- und Fremdkapitalkonto
Bei der Qualifizierung des Kapitalkontos eines Kommanditisten als Eigen- oder Fremdkapitalkonto kommen der Verlustverrechnung und Verlustbuchung maßgebliche Bedeutung zu: Werden auf einem als „Darlehenskonto” bezeichneten Konto die laufenden Verluste gebucht, spricht dies für ein Eigenkapitalkonto, weil eine Verlustbeteiligung mit einem Darlehenskonto (Fremdkapitalkonto) nicht vereinbar ist (so bereits , BStBl 1997 II S. 36, NWB OAAAA-95842).
Gleiches gilt nach dem auch für die Verlustverrechnung: Befindet sich auf dem Konto ein Saldo zu Gunsten des Kommanditisten, und ist dieser Saldo bei Ausscheiden des Kommanditisten mit dem Saldo des Verlustvortragskontos zu verrechnen, handelt es sich ebenfalls um ein Eigenkapitalkonto. Denn dann ...