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Umsatzsteuerbefreiung für alle Postanbieter
Ab dem sollen alle Unternehmen, die flächendeckend bestimmte Postdienstleistungen anbieten, von einer Umsatzsteuerbefreiung profitieren. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Die bisherige gesetzliche Exklusivlizenz stand bislang nur der Deutschen Post AG zu. Diese Exklusivlizenz ist zum ausgelaufen.
1. Voraussetzung: Grundversorgung muss gewährleistet sein
Um die Umsatzsteuerbefreiung zu erhalten, muss das Unternehmen sog. Post-Universaldienstleistungen flächendeckend in ganz Deutschland anbieten. Das Bundeszentralamt für Steuern soll auf Antrag prüfen, ob ein Unternehmer die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung erfüllt. Die für Postdienstleistungen erhobenen Preise müssen, so sieht es der Gesetzentwurf vor, erschwinglich sein. Sie werden durch die Bundesnetzagentur genehmigt.
2. Postdienstleistungen im Überblick
Mit der Neuregelung werden einige Postdienstleistungen umsatzsteuerpflichtig. Folgende Postdienstleistungen sollen – weiterhin – umsatzsteuerfrei angeboten werden:
die Beförderung von Briefsendungen bis 2 000 Gramm,
die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 K...