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NWB Nr. 42 vom Seite 3904

Mehr Rechte für Fahrgäste

Das Bundeskabinett hat am einen Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz beschlossen. Er knüpft an Regelungen einer bereits verabschiedeten EU-Verordnung an, die am in Kraft tritt und dann EU-weit verbindlich gilt. Das neue Fahrgastrechtegesetz soll noch vor der Hauptreisesaison 2009 in Kraft treten. Unter anderem sind folgende Verbesserungen vorgesehen:

1. Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Fern- und Nahverkehr

Bei Unpünktlichkeit oder Ausfall eines Zugs muss das Eisenbahnunternehmen dem Fahrgast künftig eine sog. Fahrpreisentschädigung – auf Wunsch in bar – zahlen:

  • Kommt der Fahrgast 60 Minuten verspätet am Zielort an, sind 25 % des Fahrpreises zu erstatten.

  • Liegt die Verspätung bei 120 Minuten, sind 50 % des Fahrpreises zu erstatten.

  • Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ist eine kostenlose Hotelunterkunft anzubieten, wenn deshalb eine Übernachtung erforderlich wird.

Das Eisenbahnunternehmen haftet nicht, wenn die Verspätung durch außerhalb des Eisenbahnbetriebs liegende Umstände verursacht wird und das Eisenbahnunternehmen diese Umstände trotz der gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden kann. Es kann von einer Zahlung absehen, wenn der zu erstattende Betrag unter 4 € liegt (B...

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