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Umsatzsteuer | Langfristige Vermietung von Campingplätzen ist steuerfrei
(1) Die langfristige Vermietung von als Campingplätze erschlossenen Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. (2) § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG verletzt nicht Art. 13 Teil B Buchst. b Nr. 1 der Richtlinie 77/388/EWG. S. 770
Praxishinweise: Das nationale Recht befreit ausdrücklich nur die langfristige (mehr als sechs Monate dauernde) Überlassung von Campingplätzen von der Umsatzsteuer. Diese Regelung ist gemeinschaftsrechtskonform, da nach der EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom – Rs. C-346/95) nur die kurzfristige Überlassung von Campingplätzen einen Unterfall der „Gewährung von Unterkunft im Hotelgewerbe…... oder den Sektoren mit ähnlicher Zielsetzung” darstellt. Das Gemeinschaftsrecht lässt also die Steuerbefreiung zu. Dies hat zur Folge, dass ein Vorsteuerabzug bezüglich des Umfangs der steuerfreien Umsätze ausgeschlossen ist.