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Umfang des Werbungskostenabzugs für Bewirtungsaufwendungen
Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 9 Abs. 5 EStG (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5, § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG).
Praxishinweise: Sind Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers gegenüber Arbeitskollegen beruflich veranlasst (z. B. wegen der Abhängigkeit der Bezüge vom Erfolg des Arbeitnehmers), so kann nicht von einem „geschäftlichen Anlass” ausgegangen werden, der eine Abzugsbeschränkung für die Aufwendungen auslöst. Betriebsinterne Bewirtungen – ob sie nun durch den Arbeitgeber oder einen Arbeitnehmer erfolgen – führen stets zu einem vollen Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug. Die Abzu...