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StuB 19/2008 S. 766

Scheingeschäft, Bilanzberichtigung und Zulässigkeit der nachträglichen Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Liegt ein Scheingeschäft nicht vor und ist daher eine zivilrechtlich bestehende Verbindlichkeit auch in der Steuerbilanz einer GmbH auszuweisen, scheidet eine erfolgswirksame Bilanzberichtigung in einem späteren Jahr aus. Im Hinblick auf die Annahme einer vGA darf nach dem rkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB RAAAC-71933 (EFG 2008 S. 637) das Einkommen nicht in einem späteren Jahr erhöht werden (Bezug: § 41 Abs. 2 Satz 1 AO; § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).

Praxishinweise: (1) In den Streitjahren war an der Klägerin, einer GmbH, unter anderem eine Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz zu 50 % beteiligt. Alleiniger Gesellschafter und Vertreter dieser Anteilseignerin war Herr B. Die Klägerin und diese Anteilseignerin schlossen einen Beratungsvertrag ab. Die Beratungsleistungen wurden im Namen der Anteilse...

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