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Zeitpunkt der Verlustrealisierung bei Rangrücktrittserklärung
Bei insolvenzfreier Liquidation einer GmbH realisiert sich der durch eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe als nachträgliche Anschaffungskosten bedingte Veräußerungsverlust eines ehemals wesentlich beteiligten Gesellschafters bereits in dem Zeitpunkt, in dem er erklärt, mit seiner Forderung gegenüber allen gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der vermögenslosen und überschuldeten GmbH aus einer bankmäßigen Geschäftsverbindung im Rang zurückzutreten (Bezug: § 169, § 170, § 171, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 173 Abs. 1 AO; § 17 EStG).
Praxishinweise: Bei einem Rangrücktritt zu einem Zeitpunkt, in dem die GmbH vermögenslos und überschuldet ist, tritt im Zeitpunkt des Rangrücktritts der endgültige Ausfall des Darlehens ein. Zu diesem Zeitpunkt kann nämlich davon ausgegange...