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Zusammenrechnung mehrerer geringfügiger Beschäftigungen
(Rückwirkender) Beginn der Versicherungspflicht auf dem Prüfstand
In fast allen Bereichen der Wirtschaft werden flexibel einsetzbare Teilzeit- und Aushilfskräfte benötigt. Breiten Raum in der Diskussion nehmen in diesem Zusammenhang die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (sog. Mini-Jobs) ein. Sozialversicherungsrechtlich hochaktuell ist derzeit die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Versicherungspflicht eines (vormals) geringfügig Beschäftigten beginnt, wenn dessen Versicherungspflicht rückwirkend (im Rahmen von Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger) festgestellt wird. In der Praxis verschweigen Mini-Jobber dem Arbeitgeber nicht selten, dass sie parallel mehrere solcher Jobs ausüben. Gegen den dadurch entstandenen rückwirkenden Eintritt der Versicherungs- und Beitragspflicht wehrte sich nun ein Arbeitgeber. Vor Gericht hatte er (überraschend) Erfolg. Bereits der Gesetzgeber hat durch mehrfache Änderung der Voraussetzungen für das Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung die Materie verkompliziert. Im Folgenden wird die Problematik der Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen geschildert. Abschließend wird die unterschiedliche Auffassun...