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Das neue Preisklauselgesetz
Abschaffung der Genehmigungspflicht für Wertsicherungsklauseln
Mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft v. (vgl. Jahn, NWB F. 15 S. 881 ff.) ist am auch ein neues Preisklauselgesetz in Kraft getreten. Zwar entspricht das neue Preisklauselgesetz in vielen Bereichen den bisher geltenden Vorschriften mit kleineren Anpassungen im Detail, jedoch hat es auch eine grundlegende Änderung gebracht: Die bisher für bestimmte Wertsicherungsklauseln (Indexklauseln) vorgeschriebene Genehmigungspflicht ist entfallen. Bisher genehmigungspflichtige Klauseln erlaubt das Preisklauselgesetz inzwischen unmittelbar.
I. Begriff und Anwendungsbereich
Wertsicherung ist die Festlegung der Höhe einer Geldschuld durch Verweis auf den zukünftigen Preis oder Wert von Gütern oder Leistungen. Wertsicherungsklauseln finden sich in vielen Verträgen mit laufenden Zahlungsverpflichtungen. Sie sollen sicherstellen, dass der Gläubiger auch künftig den Betrag erhält, der wertmäßig der ursprünglich festgelegten Geldsumme entspricht. Besonders häufig kommen sie in gewerblichen Miet- und Pachtverträgen mit langer Miet- bzw. Pachtdauer und womöglich einseitiger Verlängerungsoption vor. Auch Kaufverträge mit verrentetem Kaufpreis, insbesondere Grundstückskaufverträge, enthalt...