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Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung
Das Bilanzierungswahlrecht zur Bildung einer im Wege der Bilanzänderung nachträglich in Anspruch genommenen Ansparrücklage kann gem. NWB PAAAC-79290 (BFH/NV 2008 S. 1130) nur dadurch ausgeübt werden, dass ein entsprechender Passivposten in der geänderten Bilanz ausgewiesen wird (Bezug: § 7g EStG).