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Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens in gewerbliche Personengesellschaft
Die Einbringung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens in das Gesamthandsvermögen gegen Gewährung eines Mitunternehmeranteils ist gem. NWB XAAAC-83313 (BFH/NV 2008 S. 1301) als tauschähnlicher Vorgang zu qualifizieren, der den Einlagetatbestand ausschließt. Dies gilt auch, wenn der Wert des Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern auch dem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird.