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Nachträgliche Anschaffungskosten bei mittelbarer Beteiligung
Aufwendungen für eine Bürgschaft zu Gunsten einer GbR, an der der Bürge über eine GmbH mittelbar beteiligt ist, können gem. nrkr. Urteil des Schleswig-Holsteinischen NWB XAAAC-68500 (BFH-Az.: IX R 102/07, EFG 2008 S. 452) nur dann zu nachträglichen Anschaffungskosten i. S. des § 17 EStG auf die unmittelbare Beteiligung führen, wenn die Bürgschaftsübernahme eigenkapitalersetzenden Charakter hat.
Praxishinweise: (1) Dem Kläger (Kl.) waren bis 1985 Anschaffungskosten für die 50%ige Beteiligung an der GmbH 1 von 25.000 DM entstanden. Zum 1.9.1993 schloss sich die GmbH 1 mit der GmbH 2 zu einer GbR zusammen, die auf einem zu erwerbenden Grundstück die Planung, Errichtung und den Verkauf eines Mehrfamilienhauses mit zwei Gewerbeeinheiten durchführen sollte. Der GmbH 1 ob...