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Körperschaftsteuer | Behandlung des Körperschaftsteuerguthabens nach § 37 KStG
Nach dem NWB OAAAC-89505 ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass sowohl die Aktivierung als auch die Wertberichtigung des Anspruchs auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen bei der Einkommensermittlung zu neutralisieren sind (Bestätigung des , BStBl 2008 I S. 280). – Anmerkung: Natürlich erfolgt auch die spätere Aufzinsung des zunächst abgezinsten Körperschaftsteuerguthabens einkommensneutral. Aufwendungen und Erträge aus der Abtretung des Körperschaftsteuerguthabens müssen bei dem originär Anspruchsberechtigten ebenfalls ohne Einfluss auf sein Einkommen bleiben.