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FG Berlin-Brandenburg 20.11.2007 4 K 10515/06 B, NWB 37/2008 S. 294

Einkommensteuer | Kindergeld für ein zu 25 % in der Erwerbsfähigkeit behindertes Kind in Berufsausbildung

Für volljährige Kinder besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn sie sich entweder in einer Berufsausbildung befinden und Einkünfte und Bezüge von nicht mehr als 7 680 € pro Jahr haben oder wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Über einen Fall, in dem diese Merkmale in Kombination vorlagen, hat das NWB GAAAC-77365 entschieden. Ein – wenn auch nur leicht – behindertes Kind habe neben dem allgemeinen Lebensbedarf (dem Grundbedarf) einen individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf, den gesunde Kinder nicht hätten. Der Grundbedarf sei – wie für nicht behinderte Kinder auch – mit 7 680 € zu bemessen, der behinderungsbedingte Mehrbedarf sei in Ermangelung konkreter Ein...

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