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Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit
Vosteuerabzug aus der Anschaffung nur bei zeitnaher Zuordnung zum Unternehmensvermögen
Der die Frage offen gelassen, ob eine sonst nicht unternehmerisch tätige Person, die auf dem Dach ihres selbstgenutzten Eigenheims eine Photovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom vor Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) v. teilweise gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen war. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung wird allerdings nicht mehr gewährt, wenn der Betreiber der Photovoltaikanlage ihn erst mehr als fünf Jahre nach der Anschaffung geltend macht.
Komplette Stromeinspeisung erst ab 2002
Im Streitfall ließ eine aus einem Ehepaar bestehende GbR 1997 auf dem Dach ihres Einfamilienhauses eine Photovoltaikanlage errichten, die durchschnittlich 2 000 kWh im Jahr produzierte. Für die Jahre 1997 bis Mai 2000 wurde der von der Photovoltaikanlage produzierte Strom zunächst selbst verbraucht und nur die überschießende Strommenge in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Ab Mai 2000 wurde der gesamte Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Hintergrund ist die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom (BGBl 2000 I S. 305), das eine höhere Einspeisevergütung von zunächst 0,99 DM/kWh vorsa...