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Grundzüge der Bedarfsbewertung des Grundvermögens (Teil 2)
Gegenstand des ersten Teils in SteuerStud 8/2008 S. 386 ff. waren insbesondere die Darstellung der wirtschaftlichen Einheiten, die Festlegung des Bewertungszeitpunkts sowie die Regelbewertungsverfahren. Lässt sich für bebaute Grundstücke die übliche Miete nicht ermitteln, so bestimmt sich der Wert nach dem sog. Steuerbilanzwertverfahren, der ein Sonderfall der Bedarfsbewertung darstellt. Dieser sowie die Bedarfsbewertung der Wohnungs- und Teileigentumsrechte und die Bedarfsbewertung im Rahmen von Erbbaurechten werden im Folgenden erläutert.
I. Bedarfsbewertung nach § 147 BewG (Steuerbilanzwertverfahren)
1. Rechtslage bis
a) Allgemeines
Ein Sonderfall der Bedarfsbewertung von bebauten Grund- stücken stellt das Bewertungsverfahren nach § 147 BewG dar. Es muss sich um solche Fälle handeln, bei denen eine übliche Miete ermittelt werden muss, aber nicht ermittelt werden kann (§ 147 Abs. 1 Satz 1 BewG). Es ist zunächst zu prüfen, ob dem Grunde nach ein Fall der üblichen Miete nach § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG gegeben ist, z. B. wenn das Grundstück vom Eigentümer selbst genutzt wird. Ist die übliche Miete aber nicht feststellbar, so ist die Bewertung nach § 147 BewG vorzunehmen. Dies gilt insbesondere fü...