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Grundfragen des Rechts der Aktiengesellschaft
Neue Herausforderungen in der Beratungspraxis
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie hat die Rechtsform einer juristischen Person. Die AG kann also Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Vor Gericht kann sie klagen und verklagt werden. Sie haftet für zum Schadensersatz verpflichtende Handlungen ihrer Organe (Vorstand, Aufsichtsrat) ohne die Möglichkeit einer Entlastung. Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 AktG). Stand früher die anonyme Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund, verfolgen heute Publikumsgesellschaften unter dem Schlagwort Investor Relationship eine enge Bindung zwischen Gesellschaft und Aktionär. Die einzelnen Gesellschafter der AG sind i. d. R. nicht aktiv bei der Gesellschaft tätig, sondern leisten nur Einlagen. S. 3016
Im NWB SteuerXpert sind unter den DokIDs: NWB JAAAB-05613 und NWB RAAAB-05470 eine AG Satzung sowie die Handelsregisteranmeldung einer Satzungsänderung abrufbar. Außerdem enthält die elektronische Fassung des Beitrags eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte aus dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie.