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Amtshaftung | Baubeginn trotz Nachbar-Widerspruch – Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegenüber genehmigender Behörde
Den Bauherrn, der im Vertrauen auf eine Baugenehmigung sein Bauvorhaben trotz eines Nachbarwiderspruchs unverzüglich in Angriff nimmt, trifft grundsätzlich kein Mitverschulden, wenn die Baubehörde eine zunächst erteilte rechtswidrige Genehmigung später versagt. Vergebliche Aufwendungen, die der Bauherr in Kenntnis eines Widerspruchs oder sonstigen Rechtsbehelfs tätigt, kann er bei Fehlern der Behörde grundsätzlich gegenüber der Genehmigungsbehörde geltend machen ( NWB YAAAC-81347). Im Streitfall hatte der Eigentümer des Nachbargrundstücks mit Einwänden wegen Verstoßes gegen Immissionsschutzauflagen und seinem Nachbar-Widerspruch Erfolg. Der Bauherr verlangte Schadensersatz wegen schuldhafter Amtspflichtverletzung der zuständigen Amtsträger...