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Entwurf eines Steuerbürokratieabbaugesetzes
Am hat das BMF den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz) veröffentlicht. Folgende wesentliche Maßnahmen sollen für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung die Bürokratielasten verringern:
Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlust-Rechnungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen (§ 5b EStG i. V. mit § 60 Abs. 1 EStDV).
Direkte elektronische Übermittlung der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeträge an die zentrale Stelle durch den Anbieter und dadurch Wegfall der Be-S. 2606scheinigung in Papierform und deren Versendung an den Steuerpflichtigen sowie Bestätigung der erfolgten Datenübermittlung in der Bescheinigung nach § 92 EStG (§ 10a Abs. 5 EStG i. V. mit § 92 Nr. 6 EStG und § 11 Abs. 2 AltvDV).
Pflicht zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung für Steuerpflichtige mit Gewinneineinkünften ab dem Veranlagungszeitraum 2011 (§ 25 Abs. 4 EStG).
Anhebung der Grenzen für die vierteljährliche Abgabe der Lohnsteueranmeldung von 800 € auf 1 000 € und für die monatliche Abgabe von 3 000 € auf 4 000 € (§ 41a Abs. 2 Satz 2 EStG).
Möglichkeit der Durchführung der Lohnsteuer-Außenprüfung und der Prüfung durch den Träger der Rentenversicherung zur gleichen Z...