Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zwangsvollstreckung | Unzulässigkeit der ergänzenden Feststellungsklage neben der Drittschuldner-Leistungsklage bei Lohnpfändung gegen öffentlichen Arbeitgeber
Eine auf künftige Leistung gepfändeter Lohnbeträge gerichtete bezifferte Leistungsklage des Pfändungsgläubigers gegen den Arbeitgeber (Drittschuldner) deckt auch das weitergehende Titulierungsinteresse des Gläubigers mit Blick auf künftige Erhöhungen der pfändbaren Beträge ab. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage entfällt bei einem öffentlichen Arbeitgeber jedenfalls dann, wenn die der Zahlungsverweigerung der beklagten Drittschuldnerin zugrunde liegende strittige Rechtsfrage bereits im Rahmen der Leistungsklage zugunsten der Klägerin entschieden wurde. Denn bei einer an Recht und Gesetz gebundenen Behörde ist zu erwarten, dass sie die rechtlichen Grundlagen der gerichtlichen Entscheidung beachtet (Bayerischer 3 ZB 06.729).