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Krankenversicherungsaufwendungen und Abzugsfähigkeit
Bereits vor dem VZ 2005 wurde die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung betragsmäßig beschränkt. Der BFH hält diese Beschränkung für verfassungswidrig, weil die gesetzlichen Höchstbeträge dem Stpfl. nicht ermöglichten, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Daher legte er die Frage dem BVerfG vor. Der Vorlage liegt der Fall eines freiberuflich tätigen Rechtsanwalts und seiner nicht berufstätigen Ehefrau zugrunde, die Eltern von sechs Kindern sind. Sämtliche Familienmitglieder waren 1997 privat kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge beliefen sich auf 36.032,47 DM. In ihrer Einkommensteuererklärung 1997 machten sie insgesamt Vorsorgeaufwendungen von ca. 66.000 DM geltend, darunter die genannten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Der vom FA unter Hinweis auf § 10 Abs. 3 EStG insgesamt zum Abzug zugelassene Betrag belief sich jedoch nur auf 19.830 DM. Nach dem Beschluss des Zweiten Senats des NWB AAAAC-75760 (DB 2008 S. 789) sind § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i. V. mit § 10 Abs. 3 EStG sowie alle nachfolgenden Fassungen mit dem Grundgesetz unvereinbar, soweit der Sonderausgabenabzug die Beiträge zu einer pr...