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Dokumentation einer Ansparrücklage für ein bewegliches Wirtschaftsgut
(1) Wird gem. rkr. Urteil des NWB HAAAC-64185 (EFG 2008 S. 204) eine Ansparrücklage für ein Wirtschaftsgut gebildet, das sowohl beweglich als auch unbeweglich sein kann, muss sich aus der Dokumentation in der Buchführung ergeben, dass die Investition eines beweglichen Wirtschaftsgut geplant war. Zweifel über die Beweglichkeit des Wirtschaftsguts gehen zu Lasten des Stpfl. (2) Die Bildung einer Ansparrücklage für eine Leichtbauhalle zum Preis von 340.000 DM erfordert bei einem Besitzunternehmen, das lediglich ein Betriebsgrundstück verpachtet, eine Konkretisierung in Form einer verbindlichen Bestellung (Bezug: § 7g Abs. 3 EStG; § 269 HGB).
Praxishinweise: (1) Der Kläger bildete eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG i. H. von 170.000 DM und buchte wie folgt: „Leich...