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Wettbewerbsrecht | Irreführende Maklerangaben über Wohnflächen
Die werbliche Herausstellung der um 20 bis 40 % größeren Nutzfläche einer Immobilie als Wohnfläche ist als irreführend i. S. von § 5 UWG wettbewerbsrechtlich selbst dann zu beanstanden, wenn die diesbezügliche Kaufentscheidung nicht allein aufgrund dieser irreführenden Angaben in der Zeitungsanzeige getroffen wird (KG, Hinweisschreiben v. 26. 10. 2007 - 5 U 154/06, WRP 2008 S. 386). Entscheidend sei vielmehr der Anlockeffekt auch gegenüber denjenigen Immobiliensuchenden, die an dem tatsächlichen Angebot – bei näherer Befassung – überhaupt nicht interessiert wären.