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AG München 18.06.2007 222 C 5471/07, NWB 24/2008 S. 191

Bankrecht | Kein Abgleich von Kontonummer und Empfängernamen bei Online-Banking

Banken sind beim Online-Banking nicht verpflichtet abzugleichen, ob Empfängername und Kontonummer übereinstimmen. Belegloser Zahlungsverkehr beinhaltet den Verzicht des Kunden auf einen solchen Datenabgleich. Kunden, die versehentlich eine falsche Kontonummer angeben, dürfen nicht damit rechnen, dass ihr Fehler von der Bank bemerkt oder berichtigt wird (, rkr). Existiert die irrtümlich angegebene Kontonummer, kann der Überweisende den Betrag nach Bereicherungsrecht vom Empfänger zurückverlangen. Im Streitfall hatte die Empfängerin den Betrag allerdings bereits verbraucht und war deshalb „entreichert”.

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