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IWB 11/2008 S. 1297

Serbien | Gesetz über Rückgabe von staatlichem Vermögen an ehemalige private Eigentümer in Aussicht

Nach den Parlamentswahlen vom und der Neubildung einer Regierung ist mit der Annahme des dem Parlament vorliegenden und vorher breit diskutierten Entwurfes des „Gesetzes über Eigentumsrückgabe (Denationalisierung)” zu rechnen. Die Rückgabe (bzw. Entschädigung) von früherem privaten Vermögen, Grundstücken, landwirtschaftlichen Nutzflächen, Wäldern, Wohnhäusern u. ä., ist auch möglich, wenn der Rückgabeanspruch nicht schon vorher zwischen dem und dem angemeldet worden ist. Eine Erbberechtigung im Falle verstorbener ehemaliger Eigentümer hat die serbische Staatsangehörigkeit zur Voraussetzung. Rückübertragungen bzw. Entschädigungen von Ausländern sollen auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen erfolgen.

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