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IWB 11/2008 S. 1296

Kroatien | Wiedereinführung von Steuervergünstigungen für Forschung und Entwicklung

In Kroatien wird rückwirkend zum wieder eine steuerliche Förderung für Kosten im Bereich Forschung und Entwicklung eingeführt. Diese war im Hinblick als mögliche rechtswidrige staatliche Beihilfe i. S. des EG-Vertrags abgeschafft worden. Alle Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften können somit F&E-Kosten zu 100 % steuerlich absetzen. Für Projekte im Bereich der angewandten Forschung erhöht sich der Satz auf 125 % und bei der Grundlagenforschung auf 150 %. F&E-Kosten umfassen dabei neben den Löhnen und Gehältern für Forscher, die Kosten für Material und Dienstleistungen, die steuerlichen Abschreibungen für Wirtschaftsgüter sowie bestimmte betriebliche Gemeinkosten. Darüber hinaus werden Unternehmen verschiedene Steuervergünstigungen für die berufliche Aus- und Fortbildung ihrer Arbeitnehmer g...

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