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Mietrecht | Zwangsräumungstitel gegen Mitbewohner
Hat der Mieter in die Mietwohnung einen nichtehelichen Lebensgefährten aufgenommen, ist für die Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel auch gegen diese Person erforderlich, wenn sie Mitbesitz an der Wohnung begründet hat. Der Lebenspartner muss nicht Vertragspartei sein. Sein Mitbesitz an der Wohnung muss sich aber aus den Umständen eindeutig ergeben. Dagegen haben minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung. Daran ändert sich im Regelfall nichts, wenn die Kinder über den 18. Geburtstag hinaus weiter bei ihren Eltern wohnen. Daher reicht dann für eine Räumungsvollstreckung ein Vollstreckungstitel gegen die Eltern aus ( NWB AAAAC-79820). Anhaltspunkte für Mitbesitz sind die Anze...