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Bilanzberichtigungen bei Änderung der Verwaltungsauffassung
Zur Frage, ob bei Änderung der Verwaltungsauffassung aufgrund erstmaliger höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Bilanzberichtigung möglich ist, vertritt die OFD folgende Auffassung:
Wird die Verwaltungsauffassung zu einer bestimmten Rechtsfrage nach Ergehen einer erstmaligen Entscheidung des BFH (zu dieser Rechtsfrage) geändert, kann die geänderte Verwaltungsauffassung frühestens in der ersten nach dem Datum der Entscheidung des BFH aufzustellenden Bilanz berücksichtigt werden. Sie ist spätestens in der ersten nach amtlicher Veröffentlichung der Entscheidung im Bundessteuerblatt aufzustellenden Bilanz zu berücksichtigen. In Fällen, in denen der Stpfl. bis zur amtlichen Veröffentlichung die Rückstellung entsprechend der bisherigen Verwaltungsauffassung nicht ausgewies...