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Auflösung einer Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns
(1) Der Ertrag aus einer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vollzogenen Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG erhöht gem. NWB BAAAC-72086 (BFH/NV 2008 S. 554) grundsätzlich den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- oder Betriebsaufgabegewinn (Bestätigung der Rechtsprechung). (2) Der Stpfl. S. 399kann eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nicht mehr bilden, wenn er im Zeitpunkt des Einreichens des entsprechenden Jahresabschlusses bei der Finanzbehörde bereits den Entschluss gefasst hatte, seinen Betrieb zu veräußern oder aufzugeben (Bezug: § 7g Abs. 3-5, § 16 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG).