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Einkommensteuer | Auswirkung von Rückstellungsverboten auf Veräußerungsgewinn
Nach dem NWB VAAAC-78867 sind bei der Berechnung des Gewinns aus einer Betriebsveräußerung vom Erwerber übernommene betriebliche Verbindlichkeiten, die aufgrund von Rückstellungsverboten (hier: für Jubiläumszuwendungen und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften) in der Steuerbilanz nicht passiviert worden sind, nicht gewinnerhöhend zum Veräußerungspreis hinzuzurechnen. – Anmerkung: Die Klägerin, eine GmbH, veräußerte alle Aktiven und Passiven ihres Betriebs zum (handelsrechtlichen) Buchkapital zuzüglich 2 Mio DM für stille Reserven. Weil in der Steuerbilanz wegen des Rückstellungsverbots gem. § 5 Abs. 4 und 4a EStG geringere Rückstellungen als in der Handelsbilanz bestanden, war das steuerliche Buchkapital höher als das handelsrechtliche, so dass folgerichtig der steuerliche Ve...