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Einkommensteuer | Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung
Die Übernahme von eigenkapitalersetzenden Bürgschaften für eine Gesellschaft, an welcher der Anteilseigner nur mittelbar beteiligt ist, führt nach dem NWB PAAAC-78869 nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten der (unmittelbaren) wesentlichen Beteiligung. – Anmerkung: Der Kläger ist aus einer Bürgschaft für eine GmbH in Anspruch genommen worden, an der eine andere GmbH – deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Kläger war – zu 50 % beteiligt war. Daraus ist ihm kein Anschaffungsaufwand für seine Anteile an der Muttergesellschaft erwachsen. Eine „doppelte” verdeckte Einlage in Gestalt des Verzichts auf die Rückgriffsforderung gegen die Muttergesellschaft hätte zwar Anschaffungsaufwand bewirken können, jedoch war die Rückgriffsforderung im Streitfall wertlos ...