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Nachweis der Identität des Abnehmers bei innergemeinschaftlicher Lieferung
Für den Belegnachweis nach § 17a Abs. 1 UStDV im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist erforderlich, dass der Unternehmer leicht und einfach nachprüfbar nachweist, dass die Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer oder Unternehmer erfolgt ist. Wird die Ware nicht durch den Abnehmer, sondern durch einen im Namen des Abnehmers auftretenden Dritten abgeholt, muss der Unternehmer nachweisen, dass der Dritte tatsächlich Beauftragter des Abnehmers ist. Hierfür reicht nach dem eine Vollmacht des abholenden Dritten nicht aus, wenn der in der Vollmacht genannte Auftraggeber und vermeintliche Abnehmer die Bevollmächtigung bestreitet und die Vollmacht nur in portugiesischer Sprache vorgelegt wird. Auch eine Versicherung des Dritten genügt nicht, di...